Kassenpatienten
Unsere Leistungen sind von allen deutschen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften anerkannt, d.h. Sie können in unserer Praxis auf Rezept behandelt werden. Wenn Sie eine ergotherapeutische Behandlung wünschen, sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
Die Kosten der Behandlung werden zum größten Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten zahlen lediglich einen Eigenanteil von 10 EUR Rezeptgebühren plus 10% des gesamten Rezeptwertes. Eine Zuzahlungsbefreiung müssen Sie mit Ihrer zuständigen Krankenkasse besprechen.
Die Behandlung kann sowohl in den Behandlungsräumen unserer Praxis, als auch bei Ihnen Zuhause stattfinden (bei entsprechender ärztlichen Verordnung).
Privatpatienten
Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für unsere Behandlungen. Bitte beachten Sie, dass nicht immer die vollständige Höhe der Kosten übernommen wird. Wir empfehlen, dass Sie im Voraus klären, ob Ihre Kasse die Kosten übernimmt. Wir nehmen den 1,5-fachen Satz der Kassenleistungen für unsere Behandlung.
Für einen ergotherapeutischen Bericht an den verordneten Arzt können extra Kosten entstehen.